Profi-Übersetzung der Rechtsdokumente Ihrer Mandanten oder Ihres Unternehmens
Schwerpunktgebiete: Familienrecht, Erbrecht, Immobilienrecht, Strafrecht, Gesellschaftsrecht
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Französisch ❯ Spanisch
Ich übersetze beispielsweise notarielle Urkunden oder gerichtliche Unterlagen, Korrespondenz mit Notaren, Anwälten und Behörden in Spanien und Hispanoamerika, Firmenunterlagen und geschäftliche Dokumente und andere juristische Fachtexte.
Damit die Übersetzung bei Gerichten, Behörden und Ämtern anerkannt wird, bestätige ich in meiner Eigenschaft als vom Landgericht Berlin ermächtigte Übersetzerin mit Datum, Unterschrift und Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Übersetzung. Meine bestätigte („beglaubigte“) Übersetzung wird deutschlandweit und im spanischsprachigen Ausland anerkannt – gegebenenfalls nach Einholung von Apostille/Legalisation beim Landgericht Berlin (siehe Legalisation/Apostille unter service.berlin.de).
Mehr Informationen unter Beglaubigte Übersetzung.
Vertraulichkeit ist oberstes Gebot
Bei mir sind die Dokumente Ihrer Mandanten oder Ihre Geschäftsunterlagen in fachkundigen Händen. Die mir übersandten Texte und die von mir angefertigten Übersetzungen behandele ich selbstverständlich vertraulich. Inhaltliches gelangt unter keinen Umständen an Dritte.
Sollten Sie mein Angebot nicht annehmen oder binnen 14 Tagen nicht beantworten, lösche ich sämtliche Dokumente und die gesamte E-Mail-Kommunikation.
Durch die gerichtliche Ermächtigung und die Mitgliedschaft im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ) unterliege ich „von Amts wegen“ der Verschwiegenheitspflicht.
Ihr Dokument ist ausschlaggebend
Sehr gern erstelle ich einen Kostenvoranschlag für eine Übersetzung ins Deutsche oder ins Spanische.
Da sich der Preis und die Bearbeitungszeit nach dem Arbeitsaufwand für die jeweilige Übersetzung richten, muss ich einen Blick auf das Dokument werfen. Senden Sie mir bitte die Unterlagen zur Ansicht zu, entweder per Kontaktformular oder per E-Mail.
Näheres zur Preisgestaltung für juristische Übersetzungen erfahren Sie unter Konditionen.
Textbeispiele für juristische Übersetzungen
Als gerichtlich ermächtigte Übersetzerin und Fachübersetzerin mit Spezialgebiet Rechtsübersetzung für Spanisch, Französisch, Deutsch übersetze ich regelmäßig folgende Dokumente:
- Anklageschrift
- Diebstahlanzeige
- Fahndung
- Gerichtsbescheid
- Gerichtsbeschluss
- Häftlingskorrespondenz
- Haftbefehl (internationaler und europäischer)
- Polizeiprotokoll
- Rechtshilfeersuchen
- Strafanzeige
- Strafbefehl
- Strafregisterauszug
- Strafverfolgungsübernahmeersuchen
- Testament
- Untersuchungshaftbeschluss
- Urteil
- Verlustanzeige
- Vernehmungsprotokoll
- Vollmacht
- Vorladung
- Zeugenaussage
- Zeugenbefragung
- Arbeitsvertrag
- Auszug aus dem Handelsregister
- Gesellschaftsstatuten
- Gesellschaftsvertrag
- Grundstückskaufvertrag
- Grundstücksübertragungsurkunde
- Gründungsurkunde
- Handelsvertretervertrag
- Immobilienkaufvertrag
- Kaufvertrag
- Liefervertrag
- Mietvertrag
- Rahmenvertrag
- Satzung
- Vertrag
- Wertgutachten
- Werkvertrag
Weitere Beispieldokumente finden Sie unter Beglaubigte Übersetzung, da deren Übersetzung überwiegend von Privatpersonen angefordert wird.
Rechtsterminologie – eine Frage der Definition
Als erfahrene Rechtsübersetzerin mit über 20 Jahren Berufspraxis unterstütze ich Sie auf dem Gebiet der Fachübersetzung von juristischen Texten ins Deutsche und ins Spanische. Den Besonderheiten der jeweiligen Rechtssysteme mit ihren eigenen Definitionen und Begrifflichkeiten trage ich Rechnung.
Durch stetige Fortbildung im Bereich Rechtsübersetzung und Urkundenübersetzung und durch sorgfältige inhaltliche Recherchearbeit stelle ich sicher, dass ich den gesellschaftlichen Wandel im Blick behalte und Ihnen Übersetzungen liefere, die dem aktuellen Stand in Recht und Wirtschaft gerecht werden.
Wie meine langjährigen Kunden werden auch Sie meine akkurate Arbeitsweise, die kurzen Lieferzeiten und meinen freundlichen Service schätzen.
Warum Rechtsübersetzung?
Die juristische Fachsprache mit ihren definierten Sachverhalten, die in der Rechtsterminologie ihr Spiegelbild finden, übte bereits zu Beginn meines Studiums eine große Faszination auf mich aus. Ich belegte Bürgerliches Recht, Strafrecht und Gesellschaftsrecht und spezialisierte mich in meinem Werdegang als Übersetzerin für die spanische, französische und deutsche Sprache auf die Rechtsübersetzung mit den Schwerpunktgebieten Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht, Immobilienrecht und Gesellschaftsrecht.
Besonders interessant finde ich Rechtsgebiete, die wie kaum andere unmittelbar in das private Leben der Menschen eingreifen.
Juristenlatein
Latein kommt in der deutschen Gerichtssprache heutzutage nur noch selten vor. Im Spanischen hingegen ist das Lateinische in der Rechtssprache noch sehr gegenwärtig. Dennoch gibt es auch im Deutschen einige lateinische Begriffe, die aus dem römischen Recht erhalten geblieben sind. Der terminologische Aspekt beim Übersetzen eines juristischen Fachtexts wird mir dadurch erleichtert, dass ich auf das Große Latinum und auf meine erste Muttersprache Spanisch zurückgreifen kann – eine romanische Sprache lateinischen Ursprungs.