„Vom Präsidenten des Berliner Landgerichts für die Berliner Gerichte und Notare ermächtigte Übersetzerin für die spanische und französische Sprache“
Bitte beachten Sie, dass ich nicht ins Französische übersetze.
Beglaubigte Übersetzung Französisch > Deutsch zur Vorlage bei Ämtern und Behörden
Als gerichtlich ermächtigter Übersetzer (auch: beeidigter, vereidigter, öffentlich bestellter Übersetzer) – in meinem Fall Übersetzerin – mit 20 Jahren Berufserfahrung liefere ich Ihnen amtlich anerkannte beglaubigte Übersetzungen Französisch-Deutsch.
Meine beglaubigte Übersetzung aus dem Französischen ins Deutsche enthält Datum, meine Unterschrift und meinen Stempel und wird von den Ämtern, Behörden, Universitäten, Schulen und anderen Stellen in ganz Deutschland und in der gesamten EU anerkannt. Das ist zum Beispiel notwendig bei Heirat oder Studium im Ausland, Auswanderung oder Einwanderung. Selbstverständlich behandele ich Ihre Dokumente und personenbezogenen Daten vertraulich unter Einhaltung der geltenden Datenschutzrichtlinien und gebe nichts an Dritte weiter.
Ich liefere Ihnen die beglaubigte Übersetzung Französisch-Deutsch ausgedruckt per Post oder schnell und sicher im wiederverwendbaren PDF-Format mit meiner qualifizierten elektronischen Signatur (QES). Eine einfache PDF-Datei ohne digitale Unterschrift besitzt keine rechtsverbindliche Wirkung. Mehr dazu in meinem Blogbeitrag zur digitalen Unterschrift.
Beispieldokumente für die beglaubigte Übersetzung Französisch-Deutsch
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung oder Scheidungsurkunde aus Frankreich oder Belgien für eine Eheschließung oder eine Scheidung in Deutschland
Studienabschluss oder Arbeitszeugnis aus dem französischen Teil Kanadas oder der Schweiz für eine Bewerbung in Deutschland
Schulzeugnis oder Notenspiegel aus einem Land Afrikas oder der Karibik, in dem Französisch Amtssprache ist, für ein Studium in Deutschland
Ablauf: In 5 Schritten zu Ihrer beglaubigten Übersetzung Französisch-Deutsch
Ihre Anfrage Senden Sie mir per E-Mail oder über das Kontaktformular einen Scan oder ein gutes Foto Ihres Dokuments samt Rückseiten, Stempel, Apostillen und Legalisationen. Vorsicht bei Urkunden, die größer sind als das deutsche DIN‑A4‑Format. In der Regel müssen mir die Originaldokumente nicht vorliegen. Ich fertige die Übersetzung auf der Grundlage Ihrer Datei an.
Mein Angebot Ich sichte Ihr Dokument und nenne Ihnen den Gesamtpreis und die Bearbeitungsdauer.
Übersetzung Sind Sie mit dem Angebot und den Konditionen einverstanden, fertige ich die Übersetzung an und versehe sie mit Unterschrift und Stempel. Bei Privatkunden bitte ich um Vorkasse per Banküberweisung oder PayPal. Nach Zahlungseingang beginne ich mit der Übersetzung.
Versand Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung Französisch-Deutsch per Post und/oder E-Mail als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur. Der einfache Versand innerhalb Deutschlands ist im Preis inbegriffen. In jedem Fall füge ich die Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer bei.
Zahlung Wurde keine Vorauszahlung geleistet, zahlen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen per Banküberweisung oder PayPal.
Haben Sie noch Fragen?
Gern können Sie mich mobil unter 0160 8981712 oder unter meiner Festnetznummer 030 23563961 anrufen. Sollte ich verhindert sein, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht und ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen.
Häufige Fragen zur beglaubigten Übersetzung Französisch-Deutsch
Sind Sie vereidigter Übersetzer?
Ja. In Deutschland dürfen Übersetzungen, die für amtliche Zwecke benötigt werden, nur von gerichtlich dazu befugten Übersetzerinnen und Übersetzern angefertigt werden. Je nach Bundesland heißen sie anders: vereidigter, beeidigter, öffentlich bestellter, ermächtigter Übersetzer. Ich in Berlin bin ermächtigte Übersetzerin. Für ihre Ermächtigung (Beeidigung, Vereidigung, Öffentliche Bestellung müssen sie sehr gute Kenntnisse in ihren Arbeitssprachen nachweisen, die deutsche Rechtssprache beherrschen und bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen.
Als vom Landgericht Berlin ermächtigte Übersetzerin darf ich amtliche Übersetzungen anfertigen. Tatsächlich bescheinige oder bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Übersetzung – mit Bestätigungsformel, Unterschrift und Stempel. Der fachliche Begriff lautet daher bestätigte oder bescheinigte Übersetzung. Meine Übersetzungen der Urkunden und Dokumente, die bei Ämtern, Behörden, Universitäten, beim Arbeitgeber, Gerichten und anderen Stellen vorzulegen sind, werden deutschlandweit und im spanischsprachigen Ausland anerkannt.
Nähere Informationen zur Ermächtigung finden Sie auf den Seiten des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer BDÜ.
Wann braucht man eine beglaubigte Übersetzung?
Einwanderung oder Auswanderung, Beginn eines Auslandsstudiums, Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Eheschließung, Scheidung, Sterbefall oder Bewerbung im Ausland, internationale Verträge: Für die Abwicklung all dieser und anderer Vorgänge müssen Urkunden, behördliche Bescheinigungen und andere Dokumente vorgelegt werden. Sind diese Dokumente nicht in der Landessprache verfasst, wird in der Regel eine Übersetzung durch einen gerichtlich befugten Übersetzer verlangt („beglaubigte“ Übersetzung).
Wer darf eine beglaubigte Übersetzung anfertigen?
In Deutschland dürfen Übersetzungen, die für amtliche Zwecke benötigt werden, nur von gerichtlich dazu befugten Übersetzerinnen und Übersetzern angefertigt werden. Für ihre Ermächtigung (auch Beeidigung, Vereidigung oder Öffentliche Bestellung) müssen sie sehr gute Kenntnisse in ihren Arbeitssprachen nachweisen, die deutsche Rechtssprache beherrschen und weitere persönliche Voraussetzungen erfüllen.
Als vom Landgericht Berlin ermächtigte Übersetzerin darf ich amtliche Übersetzungen anfertigen. Tatsächlich bescheinige oder bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Übersetzung – mit Bestätigungsformel, Unterschrift und Stempel. Der fachliche Begriff lautet daher bestätigte oder bescheinigte Übersetzung. Meine Übersetzungen der Urkunden und Dokumente, die bei Ämtern, Behörden, Universitäten, beim Arbeitgeber, Gerichten und anderen Stellen vorzulegen sind, werden deutschlandweit anerkannt.
Nähere Informationen zur Ermächtigung finden Sie auf den Seiten des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer BDÜ.
Muss ich Ihnen für die beglaubigte Übersetzung das Original vorlegen?
Nur in Ausnahmefällen wird die Übersetzung ausdrücklich anhand des Originals gewünscht. Um mir Ihre Unterlagen vorzulegen, bitte ich Sie, telefonisch oder per E-Mail einen Termin zu vereinbaren. Selbstverständlich können Sie mir das Originaldokument auch per Post senden. Andernfalls reicht ein Scan oder ein gutes Foto aller Seiten des zu übersetzenden Dokuments im Anhang Ihrer Anfrage per E-Mail oder per Kontaktformular aus. In welcher Form mir das zu übersetzende Dokument vorgelegen hat, wird in der Übersetzung vermerkt.
Hierzu ein Hinweis: Da die Datei Ihres Originaldokuments ausgedruckt und mit der Übersetzung untrennbar verbunden werden muss, ist eine entsprechende gute Qualität des Scans oder des Fotos erforderlich: helles und scharfes Bild, keine Knicke oder Wellungen im Original, sichtbare Ränder.
Können Sie Ihren Stempel unter die fertige Übersetzung setzen?
Im Grunde darf ich die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen bestätigen, die eine andere Person angefertigt hat. Da ich allerdings für die Richtigkeit hafte, muss ich den mir vorgelegten Text im Vorfeld sorgfältig mit dem Original vergleichen. Erfahrungsgemäß sind inhaltliche, terminologische und stilistische Korrekturen vorzunehmen. Und da die Vorgaben für bestätigte Übersetzungen von Land zu Land variieren, muss ich die Übersetzung meistens an die in Deutschland geltenden Vorgaben anpassen. Im Anschluss fallen dieselben Arbeitsschritte an wie für selbst erstellte Übersetzungen: Ausdruck, Bestätigung, Versand usw. Diese Arbeit ist zeitintensiv. Daher berechne ich diese Leistung wie eine von mir selbst erstellte Urkundenübersetzung.
Was ist eine Übersetzung nach ISO-Norm? Bieten Sie das an?
Manchmal verlangen Ämter die Vorlage einer bestätigten Übersetzung nach ISO-Norm. Das bedeutet nur, dass bei der Übersetzung von Urkunden und Dokumenten, die keine lateinischen Schriftzeichen verwenden, die Personen- und Ortsnamen gemäß den Vorgaben der Internationalen Normenorganisation (ISO) zu transliterieren (buchstabengetreu zu übertragen) sind. Für die Umwandlung ausländischer Schriften in lateinische Buchstaben bei der Anfertigung von bestätigten Übersetzungen gibt es beispielsweise folgende ISO-Normen:
ISO R 9: kyrillische Buchstaben slawischer Sprachen ISO R 233: arabische Buchstaben ISO R 259: Hebräisch ISO R 843: griechische Buchstaben ISO R 3602: Japanisch (Hiragana und Katakana) ISO R 9984: Georgisch ISO R 11940: Thai
Da meine Arbeitssprachen Spanisch, Französisch und Deutsch lateinische Schriftzeichen verwenden, ist die Vorgabe einer Übersetzung nach ISO-Norm für die Übersetzung Ihrer Urkunde nicht relevant.
Was heißt eigentlich „Beglaubigung“?
Eigentlich stelle ich – wie im obigen Punkt Wer darf „beglaubigte“ Übersetzungen anfertigen? erläutert – keine „beglaubigten Übersetzungen“ aus, sondern welche, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ich bestätigt oder bescheinigt habe. Sie haben demnach nichts mit einer notariellen Beglaubigung oder der Beglaubigung von Kopien im Sinne der Übereinstimmung mit dem Original zu tun. Die Echtheit von Dokumenten beglaubigen dürfen ausschließlich Notare, Ordnungsämter und andere dazu befugte Stellen.
Aus diesem Grund darf ich auch keine beglaubigten Kopien ausstellen. Müssen Sie meine amtlich anerkannte Übersetzung jedoch mehrmals vorlegen, können Sie mehrere Exemplare der bestätigten oder bescheinigten Übersetzung bestellen.
Übersetzen Sie auch ins Französische?
Nein. Meine Sprachrichtungen sind Spanisch/Französisch > Deutsch und Deutsch/Französisch > Spanisch. Bei Übersetzungen gilt das sogenannte Muttersprachenprinzip, d. h., übersetzt wird wegen der größeren Kompetenz in der Muttersprache nur in die Muttersprache und nicht in die Fremdsprache. Da ich jedoch zweisprachig aufgewachsen bin, biete ich Übersetzungen ins Deutsche und Spanische an. Wenn Sie es wünschen, empfehle ich Ihnen für Übersetzungen ins Französische oder Englische jemanden aus meinem Netzwerk. Alternativ finden Sie unter BDÜ erfahrene und kompetente Übersetzerinnen und Übersetzer für die gewünschte Sprachkombination.