
Beglaubigte Übersetzung
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Juristische Übersetzung
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Spanisch, Französisch, Deutsch
Berlin
Gern übersetze ich Ihre Urkunden und Rechtstexte ins Deutsche und ins Spanische – als gerichtlich ermächtigte (vereidigte, beeidigte) Übersetzerin auch mit Unterschrift und Stempel.

Literaturübersetzung Spanisch-Deutsch
Wunderbare Kopfreisen für heimische Leseratten
Sie suchen einen qualifizierten Übersetzer für eine Übersetzung ins Deutsche oder ins Spanische?
Vertrauen Sie mir Ihre wichtigen Dokumente an. Ich übersetze sie präzise, pünktlich und selbstverständlich professionell.
Beispielsweise die Geburtsurkunde für das Standesamt, Ihren Uni- oder Schulabschluss für die Anerkennung, Ihr Arbeitszeugnis für eine Bewerbung, eine Satzung oder einen Vertrag für Ihr Unternehmen, das Gerichtsurteil eines Mandanten u. v. a. m.
Meine Ausgangssprachen sind: Spanisch, Französisch, Deutsch
Meine Zielsprachen sind: Deutsch, Spanisch
Übersetzungen in den Sprachrichtungen
Spanisch-Deutsch
Deutsch-Spanisch
Französisch-Deutsch
Französisch-Spanisch
Erfahren Sie hier, warum ich das Dokument zuerst sehen muss.
Fachübersetzungen mit den Schwerpunkten Recht, Umwelt, Gesellschaft
Urkunden für Privatpersonen
Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Scheidungsurteil, Abiturzeugnis, Studienabschluss, behördlicher Bescheid usw.
Rechtstexte für Kanzleien und Gerichte
Gerichtsurteil, Gerichtsbeschluss, Anklageschrift, Vorladung, Korrespondenz, notarielle Urkunde usw.
Geschäftliche Unterlagen für Unternehmen und Gewerbe
Satzung, Vollmacht, Registerauszug, Vertrag usw.
Literaturübersetzung aus dem Spanischen
Romane, Kurzgeschichten, Lyrik aus Spanien und Hispanoamerika
Mit muttersprachlichem Blick auf das spanische Original.

Bestens geeignet für Ihr Anliegen
Ich bin sprachlich und fachlich ausgebildete Diplom-Übersetzerin, gerichtlich ermächtigt (vereidigt, beeidigt), zweisprachig aufgewachsen mit Deutsch und Spanisch und stehe mit 20 Jahren Berufspraxis hinter Ihnen.
Darauf können Sie sich verlassen
Professionelles Übersetzen – mehr als der Austausch von Wörtern
Übersetzerin bzw. Übersetzer ist keine geschützte Berufsbezeichnung, jede/r darf sich so nennen. Vermeiden Sie spätere Korrekturkosten und wenden Sie sich von vornherein an eine Person, die neben Fremdsprachenkenntnissen auch die erforderlichen Fachkenntnisse, übersetzerisches Know-How und jahrelange Berufspraxis mitbringt.
Die Ermächtigung durch das Landgericht Berlin und die Mitgliedschaft im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ) sind beides Qualitätsmerkmale, die für meine Arbeit sprechen, da dafür besondere fachliche und persönliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Folgende Dienstleistungen biete ich nicht an. Konsultieren Sie dafür bitte die Suche des BDÜ:
- Übersetzung ins Französische, ins Englische, aus dem Englischen
- Dolmetschen („mündliches Übersetzen“)
- Post-Editing (Korrektur von maschinell übersetzten Texten)