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Übersetzer für Spanisch, Französisch und Deutsch in Berlin

Sie suchen einen menschlichen Textübersetzer für Deutsch, Spanisch, Französisch?

Ich übersetze Ihren Text ins Deutsche oder ins Spanische. Von Hand.

Beispielsweise die Geburtsurkunde oder die Heiratsurkunde für das Standesamt, Ihren Schulabschluss, Bachelor oder Master für die Anerkennung, Ihr Arbeitszeugnis für eine Bewerbung, einen Kaufvertrag, die Satzung Ihres Unternehmens, das Gerichtsurteil eines Mandanten oder Ihre Scheidungsurkunde und noch viel mehr.

Als gerichtlich ermächtigte (beeidigte/vereidigte) Übersetzerin stelle ich bei Bedarf eine beglaubigte Übersetzung mit Unterschrift und Stempel aus, die Sie bei öffentlichen Stellen vorlegen können.

Und als erfahrene Literaturübersetzerin aus dem Spanischen sorge ich dafür, dass auch die deutsche Leserschaft wunderbare Romane zu lesen bekommt.

Übersetzen von Texten: Textübersetzer
beglaubigte uebersetzung spanisch franzoesisch deutsch

Urkunde, Abschluss, Zeugnis, Führerschein und mehr

juristische uebersetzung

Urteil, Anklageschrift, Satzung, Vertrag und mehr

literaturuebersetzung spanisch deutsch

Romane und Kurz­geschichten mit muttersprachlichem Blick

uebersetzung umwelt gesellschaft

Reportage, Artikel, Bericht über Land und Leute, Brief, E-Mail und mehr

Alles aus einer Hand – vom individuellen Angebot bis hin zur Lieferung
Ich selbst übersetze Ihr Dokument und bin in jeder Phase des Übersetzungsprozesses Ihre persönliche Ansprechpartnerin. Das Beste dabei: Sie zahlen keine Marge für zwischengeschaltete Stellen.
Ihr Text steht im Fokus
Mir ist bewusst, dass oftmals die Zeit drängt. Darum arbeite ich effizient und qualitätsorientiert. Bei kurzen Texten und Urkunden ist die Übersetzung oft schon am nächsten Werktag lieferfertig.
Sprachliche Flexibilität
Ob allgemeinsprachlicher Text mit einfachem Vokabular, juristischer Fachtext mit entsprechender Rechtsterminologie oder blumiges literarisches Werk: Meine Übersetzungen werden Sie in allen Registern überzeugen.
Ihre Dokumente und Daten sind sicher
Wir Übersetzerinnen und Übersetzer unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, aber Diskretion ist selbstverständlich. Ebenso wie die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO).

Professionelles Übersetzen ist mehr als der Austausch von Wörtern

Übersetzerin bzw. Übersetzer ist keine geschützte Berufsbezeichnung, jede/r darf sich so nennen. Und der Einsatz von kostenloser Übersetzungssoftware ist sehr reizvoll. Reklamationen und Korrekturen aufgrund einer fehlerhaften Übersetzung können Sie jedoch viel Geld kosten.

Wenden Sie sich von vornherein an eine Person, die neben Fremdsprachenkenntnissen auch die erforderlichen Fachkenntnisse, übersetzerisches Know-How und jahrelange Berufspraxis mitbringt.

Die Ermächtigung durch das Landgericht Berlin und die Mitgliedschaft im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ) sind beides Qualitätsmerkmale, die für meine Arbeit sprechen, da dafür besondere fachliche und persönliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Übersetzung von Texten: Textübersetzer, BDÜ-Mitglied
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