Beglaubigte Übersetzung von Urkunden
Spanisch, Französisch, Deutsch

Übersetzung Ihrer Dokumente für Amt, Behörde, Universität, Arbeitgeber, Botschaft, Konsulat

Sie benötigen eine amtlich anerkannte, eine „beglaubigte“ Übersetzung von einem ermächtigten Übersetzer?
(Auch genannt: beeidigter, vereidigter, öffentlich bestellter Übersetzer)
Ich bin vom Landgericht Berlin ermächtigt und übersetze Ihre Dokumente in den Sprachrichtungen

Spanisch Deutsch

Deutsch Spanisch

Französisch Deutsch

Französisch Spanisch

Beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche oder ins Spanische

  • Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung oder Scheidungsurteil für das Standesamt
  • Master oder Bachelor für die Anerkennung
  • Empfehlungsschreiben oder Arbeitszeugnis für eine Bewerbung im Ausland
  • Schulzeugnis für ein Studium im Ausland
  • immobilienrechtliche Dokumente für ein Haus auf den Balearen oder eine Finca auf den Kanaren
  • und viele weitere Dokumente

Mit Datum, meiner Unterschrift und meinem Stempel als ermächtigte (beeidigte, vereidigte) Übersetzerin für die spanische, französische und deutsche Sprache wird meine Übersetzung von den Ämtern und Behörden anerkanntin Deutschland, im EU-Ausland und in Lateinamerika.

20 Jahre Erfahrung im Urkundenübersetzen

Mit beglaubigten Übersetzungen für das Standesamt und für andere Behörden und öffentlichen Stellen kenne ich mich aus. Die formalen und sprachlichen Vorgaben für Urkundenübersetzungen sind mir als gerichtlich ermächtigte Übersetzerin mit vielen Jahren Branchenerfahrung selbstverständlich bestens vertraut.

Seit über 20 Jahren erhalten meine Kundinnen und Kunden von mir einwandfreie Übersetzungen, die problemlos anerkannt werden. Auch Sie werden meine fachkundige und akkurate Arbeitsweise, die kurzen Lieferzeiten und meinen schnellen und freundlichen Service schätzen.

Und sollte Ihr Fall speziell sein, freue ich mich darauf, Ihnen bei der Lösung behilflich zu sein.

Ihre Daten und Dokumente sind sicher

Ihre Dokumente und personenbezogenen Daten behandele ich selbstverständlich vertraulich und gebe sie ohne Ihre Einwilligung nicht weiter, beispielsweise für die Zusammenarbeit mit einer Kollegin oder einem Kollegen. Das gilt natürlich auch dann, wenn Sie mich nicht mit der Übersetzung beauftragen sollten. Wenn Sie mein Angebot ablehnen oder ich 14 Tage keine Antwort erhalte, lösche ich Ihre Dokumente und den gesamten E-Mail-Verkehr.

Diskretion ist selbstverständlich. Außerdem bin ich durch die Ermächtigung durch das Landgericht Berlin und die Mitgliedschaft im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ) ohnehin „von Amts wegen“ an die Verschwiegenheitspflicht gebunden.

Beeidigter, vereidigter, ermächtigter oder öffentlich bestellter Übersetzer? Wo liegt der Unterschied?

Es gibt keinen. Jedes Bundesland nennt die Urkundenübersetzer und Urkundenübersetzerinnen, die amtlich anerkannte Übersetzungen liefern, nur anders: Sie heißen beeidigter Übersetzer, vereidigter Übersetzer, öffentlich bestellter Übersetzer oder – wie ich in Berlin – ermächtigter Übersetzer oder Übersetzerin. Sie alle dürfen beglaubigte Übersetzungen ausstellen, die deutschlandweit und im EU-Ausland gültig sind.

Auch wissenswert: Der Begriff beglaubigte Übersetzung hat sich eingebürgert, doch richtigerweise fertige ich eine „bestätigte oder bescheinigte Übersetzung“ an, weil ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätige oder bescheinige. Dokumente beglaubigen, dürfen nur Notare.

Beglaubigte Kopien Ihrer Dokumente darf ich daher nicht ausstellen. Sie können allerdings mehrere Originalexemplare der beglaubigten Übersetzung ins Deutsche oder ins Spanische erhalten. Oder fordern Sie eine mehrmals verwendbare qualifizierte elektronische Signatur (QES) an.

Wenn es schnell gehen soll: Beglaubigte Übersetzung Spanisch, Französisch, Deutsch digital, statt auf Papier

Die amtlich anerkannte Übersetzung ins Deutsche oder ins Spanische muss schnellstmöglich bei der Universität, bei der Botschaft, beim Gericht sein? Die Zeit reicht nicht für die persönliche Abgabe oder den Postversand? Kein Problem dank der qualifizierten elektronischen Signatur (QES)!

Im PDF-Format ist eine beglaubigte Übersetzung nur mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) rechtsgültig.

Beglaubigte Übersetzung Spanisch, Deutsch, Französisch mit Stempel

Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche oder ins Spanische?

Für Angaben zu Preis und Bearbeitungsdauer muss ich das Dokument sichten. Warum, erfahren Sie in den FAQ.

In 5 Schritten zu Ihrer beglaubigten Übersetzung Spanisch, Französisch, Deutsch

  1. Ihre Anfrage: Senden Sie mir per E-Mail oder über das Kontaktformular einen Scan oder ein gutes Foto Ihres Dokuments samt Rückseiten, Stempel, Apostillen und Legalisationen. Vorsicht bei Urkunden, die größer sind als das deutsche DIN‑A4‑Format.
    In der Regel müssen mir die Originaldokumente nicht vorliegen. Ich fertige die Übersetzung auf der Grundlage Ihrer Datei an.
  1. Mein Angebot: Ich sichte Ihr Dokument und nenne Ihnen den Gesamtpreis und die Bearbeitungsdauer.
  1. Übersetzung: Sind Sie mit dem Angebot und den Konditionen einverstanden, fertige ich die Übersetzung an und versehe sie mit Unterschrift und Stempel.
    Bei Privatkunden bitte ich um Vorkasse per Banküberweisung oder PayPal. Nach Zahlungseingang beginne ich mit der Übersetzung.
  1. Versand: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung ins Spanische oder ins Deutsche per Post und/oder E-Mail als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur. Der einfache Versand innerhalb Deutschlands ist im Preis inbegriffen. In jedem Fall füge ich die Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer bei.
  1. Zahlung: Wurde keine Vorauszahlung geleistet, zahlen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen per Banküberweisung oder PayPal.

Haben Sie noch Fragen?

Gern können Sie mich mobil unter +49 160 8981712 oder unter meiner Festnetznummer 030 23563961 anrufen. Sollte ich verhindert sein, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht und ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen.

Textbeispiele für beglaubigte Übersetzungen

Als ermächtigte Übersetzerin für Spanisch, Deutsch und Französisch übersetze ich regelmäßig folgende Dokumente:

  • Abiturzeugnis
  • Abschlusszeugnis
  • Adoptionsurkunde
  • Apostille
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitszeugnis
  • Bachelorurkunde
  • Beglaubigung
  • Diplom
  • Doktorurkunde
  • Ehefähigkeitszeugnis
  • Eidesstattliche Erklärung
  • Einbürgerungs­urkunde
  • Einbürgerungszusicherung
  • Empfehlungs­schreiben
  • Familienstammbuch
  • Führerschein
  • Führungszeugnis
  • Geburtsurkunde
  • Grundbuchauszug
  • Grundstücks­kauf­vertrag
  • Grundstück­­übertragungs­urkunde
  • Heiratsurkunde
  • Katasterbescheinigung
  • Kaufurkunde einer Immobilie
  • Kaufvertrag
  • Lebenslauf, CV
  • Ledigkeitsnachweis
  • Legalisierung
  • Masterurkunde
  • Meldebescheinigung
  • Notarielle Urkunde
  • Personalausweis
  • Personenstands­urkunde
  • Registereintrag
  • Reisepass
  • Scheidungsurkunde
  • Scheidungsurteil
  • Schulzeugnis
  • Sprachzertifikat, Sprach­zeugnis
  • Sterbeurkunde
  • Testament
  • Universitätszeugnis
  • Vertrag
  • Vollmacht
  • Zeugnis

Weitere Beispieldokumente finden Sie unter Juristische Übersetzung, da deren Übersetzung überwiegend von Notaren, Anwälten, Gerichten oder Unternehmen angefordert wird.

Häufige Fragen zur beglaubigten Übersetzung

Traduccion Español-Alemán/Alemán-Español/Preguntas frecuentes

Ist Ihre Frage hier nicht aufgeführt, senden Sie mir für weitere Informationen eine E-Mail. Oder rufen Sie mich an: +49 160 898 17 12 (mobil) oder 030 23 56 39 61 (Festnetz).

Übersetzung von Texten: Textübersetzer, BDÜ-Mitglied
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