Konditionen für Übersetzungen

Übersetzungen sind ihren Preis wert

Kostenlose Übersetzungstools, die einem Algorithmus folgen und Inhalte automatisch generieren, mögen für einen groben inhaltlichen Überblick genügen. Die Übersetzung von wichtigen Dokumenten oder Unterlagen oder gar von literarischen Werken mit künstlerischem Anspruch gehört allerdings in die Hände von erfahrenen, professionellen Übersetzerinnen und Übersetzern.

Sparen Sie an den Übersetzungskosten, drohen rechtliche Konsequenzen oder gar ein Image-Schaden oder schlechte Rezensionen. Zudem Nicht umsonst werden Übersetzungen nur dann von den Behörden amtlich anerkannt, wenn deren Richtigkeit und Vollständigkeit von Menschenhand bestätigt worden ist (siehe Beglaubigte Übersetzungen).

Wenn Ihnen an einer hohen Qualität der Übersetzung gelegen ist, sollten Sie die Auswahl nicht ausschließlich über den Preis treffen. Von mir erhalten Sie professionelle Übersetzungen zu fairen und transparenten Preisen.

Diese Faktoren bestimmen den Preis

  • Textmenge (kurzer Brief oder ausführliches Gerichtsurteil)
  • Schwierigkeitsgrad (Allgemeinheit oder Fachpublikum)
  • Fachvokabular (besondere Terminologie)
  • Rechercheaufwand (komplexe Thematik, die Hintergrundwissen erfordert)
  • Formatierungsaufwand (nicht editierbares Format, beispielsweise PDF oder JPG)
  • Frist (Wochenendarbeit oder Eilzuschläge)
  • Zweck (allgemeines Verständnis, Veröffentlichung in Printausgaben oder online) u. a.

Kostenvoranschlag nur nach Durchsicht des Ausgangstextes

Aufgrund der unterschiedlichen Preisgestaltung ist eine Preisangabe ohne Durchsicht des Textes leider nicht möglich. Zur Einschätzung des Arbeitsaufwandes und des frühestmöglichen Liefertermins senden Sie mir bitte Urkunden am besten als PDF- oder Bilddatei in guter Qualität zu (hell, sichtbare Ränder, keine Wellungen), andere Texte möglichst als editierbare Datei (Word, txt, rtf). Die Originale brauche ich nur dann, wenn die Behörde es ausdrücklich so wünscht.

Weitere Informationen unter Beglaubigte Übersetzung. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter Kontakt.

Stand: 18.01.2025

Preise für die Beglaubigte Übersetzung von Urkunden
• Spanisch, Französisch ↠ Deutsch
• Deutsch ↠ Spanisch

Beglaubigte Übersetzungen von Urkunden biete ich für eine bessere Transparenz zum Festpreis an und richte mich bei der Kalkulation mit 2,32 € pro Zeile* nach dem Justizvergütungsgesetz (JVEG) (55 Zei­chen inkl. Leer­zei­chen, ausgehend vom Ziel­text). Für einseitige Dokumente mit wenigen Zei­len berechne ich den Min­dest­satz von 50,00 €.

Rechnen Sie für die Übersetzung einer Urkunde mit 50,00 bis 80,00 € pro Seite zzgl. Versand.
WICHTIG: Rück- und/oder Folgeseiten mit Stempeln, Unterschriften und Legalisierungen/Apostillen müssen als Bestandteil der Urkunde auch übersetzt werden.

Preisbeispiele für die beglaubigte Urkundenübersetzung

  • Deutsches Führungszeugnis ohne Eintrag: 50 €
  • Führerschein/Personalausweis/Reisepass: 50 €
  • Geburtsurkunde: 55-80 €
  • Urkunden: ab 50 €
  • Hochschulzeugnis: 60–90 €/Seite
  • Notenspiegel: 50-90 €/Seite
  • Diploma Supplement: ab 70 €/Seite
  • Hochschulzeugnis Spanien: 50–80 €/Seite
  • Hochschulzeugnis Lateinamerika: 60–90 €/Seite
  • Bachelor-/Master-/Diplomurkunde: 60-70 €
  • Übersetzung einer Haager Apostille: 30 €
  • Korrekur und Überbeglaubigung einer Fremdübersetzung: nach Absprache

Zusatzexemplare der ausgedruckten Übersetzung
(Beglaubigte Kopien darf ich nicht ausstellen; ich bestätige die Richtigkeit meiner Übersetzung.)
• 2 € pro Seite des Ausgangstexts zzgl. 10 € Beglaubigungspauschale pro Dokument (zzgl. Versand bei späterer Bestellung)

Versand inkl. Druck und Verpackung der ausgedruckten Übersetzung
• Standardversand (ohne Sendungsverfolgung und Haftung bei Verspätung oder Verlust): 3,50 €
• Einschreiben Einwurf national (mit Sendungsverfolgung und Haftung durch die Deutsche Post): 6 €
• Einschreiben international (sicherheitshalber kein Standardversand): 8 €
• Persönliche Abholung nur nach Vereinbarung: abzgl. Standardporto von 1,80 €
• Andere Versandart auf Anfrage

Lieferung digital als PDF
(Wird evtl. nicht akzeptiert, weil meine eigenhändige Unterschrift fehlt (einfache PDF) oder weil noch unbekannt (QES). Fragen Sie lieber nach.)
• Einfache PDF-Datei von Übersetzung mit Stempel und Unterschrift ohne Ausgangstext (kein Scan): 2 € pro Dokument, wenn zusätzlich zum Papierausdruck, sonst kostenlos
• Scan als einfache PDF von Übersetzung und Ausgangstext mit Stempel und Unterschrift vor Versand des Papierausdrucks: 3 € pro Originalseite
• PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES ersetzt eigenhändige Unterschrift): pro Dokument eine eigene QES zu je 5 €

Übersetzung für Spanien durch MAEC-Übersetzer (vom spanischen Außenministerium anerkannt)
• MAEC-Beglaubigungspauschale: 6 € pro Dokument (Apostille für Spanien entfällt)
• PDF mit FNMT-Signatur (in Spanien anerkannte QES): pro Dokument eine eigene QES zu je 5 €

Übersetzung für Lateinamerika
(Für Lateinamerika ist meistens eine Apostille nötig. Fragen Sie lieber nach. Ich kann diese gern beantragen. Sie erhalten alles bequem direkt vom LG Berlin.)
• Kosten für die Apostille: 25,00 € Gerichtsgebühr pro Dokument zzgl 25,00 € Apostillenservice zzgl. 3,50 € Versand per Einschreiben

Beglaubigung der Übersetzung im Nachhinein
• 20 € pro Dokument zzgl. Postversand (1 Exemplar)

* Alle Preise verstehen sich inkl. 19 % MwSt., da Urkundenübersetzungen hauptsächlich von Privatkunden angefragt werden.

Die Preise für Rechts- und Fachübersetzung verstehen sich zzgl. 19 % MwSt., da diese Leistung in der Regel nicht von Privatkunden angefragt wird.

Übersetzungen Spanisch, Französisch DeutschPreis pro Wort
Juristische und Fachübersetzungen aus dem Spanischen oder Französischen ins Deut­sche rechne ich nach Wort ab, gezählt wird im Aus­gangs­text.
Grund­preis: 0,25 €/Wort

Übersetzungen Deutsch, Französisch Spanisch: Preis pro Zeile
Juristische und Fachübersetzungen aus dem Deutschen oder Französischen ins Spanische rechne ich nach Zeile ab, gezählt wird im Aus­gangs­text.
Grundpreis: 1,30 €/Zeile (55 Zei­chen inkl. Leerzeichen).

Min­dest­auf­trags­wert: 50 €
Beglaubigungspauschale: 20 € zzgl. Versand und evtl. Zusatzexemplare oder QES (siehe „Beglaubigte Übersetzung“)

Der Endpreis einer Rechts- oder Fachübersetzung hängt ab von vielen Faktoren:

  • Qualität und Dateiformat: Die Übersetzung von schwer lesbaren, schlecht formatierten oder nicht editierbaren Vorlagen, von PDF-, XML- oder PPT-Dateien ist zeitaufwendig. Stel­len Sie mir bitte, wenn mög­lich, Dateien im Word-Format zur Verfügung.
  • Liefertermin: Ist Eile geboten, fällt ein Eilzuschlag an.
  • Thematik: Eine umfangreiche Recherchearbeit aufgrund der besonderen Fachspezifik erhöht den Arbeitsaufwand.

Romanübersetzungen aus dem Spanischen ins Deut­sche biete ich zur Qualitätssicherung nur im Paket mit Lektorat (Stil) und Korrektorat (Rechtschreibung) an. Dafür beauftrage ich Profis aus meinem Netzwerk.

Der Endpreis pro Seite (1.500 Zei­chen inkl. Leerzeichen) beträgt in etwa 30 €. Gegebenenfalls fällt Mehrwertsteuer in Höhe von 7 % an. In einem Vertrag werden alle wichtigen Punkte geregelt, darunter die Nennung als Übersetzerin, das Urheberrecht und eine eventuelle Verkaufsbeteiligung.

Der Preis für Lyrikübersetzungen wird aufgrund der individuellen Gegebenheiten der jeweiligen Texte im Einzelfall festgelegt.

Der Rechnungsbetrag wird per Banküberweisung beglichen. Nur im Einzelfall und nach vorheriger Vereinbarung kann der Betrag per PayPal oder in bar beglichen werden.

Bei Privatkunden bitte ich um Vorkasse. Erst nach Zahlungseingang beginne ich mit der Übersetzung. Die Zusendung eines Zahlungsbelegs versteht sich nicht als Zahlungseingang. Selbstverständlich erhalten Sie eine Bestätigung des Zahlungseingangs. Bei Unternehmen, Ämtern und anderen juristischen Personen beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage. Bei der Übersetzung literarischer Werke werden die Einzelheiten in einem Vertrag geregelt.

In jedem Fall stelle ich eine Abschlussrechnung aus, die die gesetz­li­che Mehr­wert­steuer ent­hält.

Unbeglaubigte Übersetzungen erhalten Sie einfach, schnell und kostenlos per E-Mail als einfaches PDF oder im gewünschten Format.

Beglaubigte Übersetzungen erhalten Sie bequem als Ausdruck per Post mit der gewünschten Versandart in einem Umschlag mit Papprückwand oder per E-Mail als PDF mit elektronischer qualifizierter Übersetzung (QES). Auf Wunsch können Sie gegen Aufpreis sowohl Papierausdruck als auch PDF mit QES erhalten. Ein einfaches PDF ist kein rechtsgültiges Dokument und wird für beglaubigte Übersetzungen in der Regel nicht anerkannt. Nach Absprache können Sie die ausgedruckte beglaubigte Übersetzung persönlich abholen.

Widerruf: Mit der Zahlung der Rechnung stimmen Sie ausdrücklich zu, dass ich vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragsausführung beginne. Ihnen ist bekannt, dass Sie durch diese Zustimmung mit Beginn der Vertragsausführung Ihr Widerrufsrecht gemäß § 356 BGB verlieren (Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen).

Rückgabe: Übersetzungen sind nach Kundenwunsch angefertigte Waren. Daher besteht kein Rückgaberecht. Bereits begonnene, aber nicht vollendete Arbeiten können im Kulanzfall abgebrochen werden. Der gezahlte Betrag kann nach Abzug einer entsprechenden Aufwandspauschale anteilig erstattet werden.

Selbstverständlich können Sie die Korrektur offensichtlicher Übersetzungsfehler anfordern. In diesem Fall erhalten Sie umge­hend und kos­tenlos eine korrigierte Version der Übersetzung.

Nützliche Informationen und Tipps finden Sie auch beim Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ), in dem ich seit vielen Jahren Mitglied bin.

Ist Ihre Frage hier nicht aufgeführt, senden Sie mir einfach eine E-Mail, und ich beantworte sie schnellstmöglich.
Selbstverständlich können Sie mich auch anrufen, entweder mobil oder aufs Festnetz.

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