Gesetzliche Anforderungen für die amtliche Anerkennung einer Übersetzung

Laut den gesetzlichen Anforderungen muss eine von mir gefertigte beglaubigte Übersetzung meine Originalunterschrift tragen. Daher wird sie auf Papier ausgedruckt, von mir persönlich unterschrieben, mit meinem Stempel versehen und per Post verschickt. Eine PDF-Datei entspricht nicht diesen Anforderungen und hat daher mit Blick auf die Anerkennung von beglaubigten Übersetzungen keine rechtsverbindliche Wirkung. Es liegt im Ermessen der entsprechenden Stellen, ob sie die beglaubigte Übersetzung im PDF-Format akzeptieren oder nicht. Ist die digitale Datei allerdings mit meiner qualifizierten elektronischen Signatur versehen, ist sie auf jeden Fall rechtsgültig.

Statt auf Papier mit meiner eigenhändigen Unterschrift, können Sie die beglaubigte Übersetzung also auch oder nur digital per E-Mail im PDF-Format mit qualifizierter elektronischer Signatur erhalten.

Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur?

Eine qualifizierte elektronische Signatur ist eine nahezu fälschungssichere elektronische Unterschrift mit Gültigkeit im gesamten EU-Raum. Sie beruht auf einem qualifizierten Zertifikat und ist ebenso rechtsgültig wie eine handschriftlich geleistete Unterschrift. Sie erfüllt alle Anforderungen der eiDAS-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste, mit der einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste geschaffen werden. (eIDAS: electronic IDentification, Authentication and trust Services, in Deutschland auch IVT: elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen) 

Welche Anforderungen erfüllt die qualifizierte elektronische Signatur?

  • Sie ist der unterschreibenden Person eindeutig zugeordnet. 
  • Sie ermöglicht zweifelsfrei deren Identifizierung.
  • Sie wird mithilfe einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit erstellt. 
  • Sie ist so gestaltet, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten in der Signatur erkennbar ist.
  • Sie beruht auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Signaturen.

Neben der qualifizierten elektronischen Signatur (QES), die das höchste Maß an Sicherheit und Richtigkeit bietet, gibt es eine Stufe tiefer die fortgeschrittene elektronische Signatur, darunter die einfache elektronische Signatur. Je tiefer die Stufe, desto weniger Sicherheitsanforderungen muss die elektronische Signatur erfüllen.

Warum ist die qualifizierte elektronische Signatur für eine beglaubigte Übersetzung geeignet?

Die Verwendung der qualifizierten elektronischen Signatur für beglaubigte Übersetzungen ist möglich, da die elektronische Signatur eindeutig mir zugeordnet und ich somit als Unterzeichnerin des Dokuments identifiziert werden kann. Nachträgliche Veränderungen der Daten in der Signatur werden nämlich als solche erkannt. Wurde das PDF verändert, verliert die beglaubigte Übersetzung ihre Gültigkeit, da die Veränderungen eindeutig nicht von mir stammen.

Wie funktioniert die qualifizierte elektronische Signatur?

Die von mir angefertigten beglaubigten Übersetzungen unterschreibe ich digital mit dem Dienst sign-me. Anbieter ist das Unternehmen D-Trust, ein Unternehmen der Bundesdruckerei mit Sitz in Berlin. Beim Öffnen der Übersetzungsdatei, die Sie von mir per E-Mail erhalten haben, überprüft das verwendete Programm die elektronische Unterschrift auf dem Dokument und zeigt eine entsprechende Meldung an. Die beglaubigte Übersetzung liest sich wie gewohnt, neben meinem üblichen Beglaubigungsvermerk findet sich jedoch nicht meine handschriftliche Unterschrift, sondern die Information über die erfolgte qualifizierte elektronische Signatur. Beim Klick darauf erscheinen je nach verwendetem Programm Informationen zum Validierungsstatus der qualifizierten elektronischen Signatur und weiterführende Angaben zur Überprüfung der Unterschrift.

Welche Vorteile bringt die qualifizierte elektronische Signatur?

Gegenüber der ausgedruckten und per Post versandten Übersetzung bietet die mit qualifizierter elektronischer Signatur versehene Übersetzung einige Vorteile:

Zeitsparende Lieferung der beglaubigten Übersetzung als PDF-Datei: Versand per E-Mail, der Postweg entfällt.
Bequeme Weiterleitung der Datei als E-Mail-Anhang: Kein Warten auf einen Termin für die Abgabe bei der Behörde.
Mobil immer dabei: Einfach auf dem Smartphone speichern und Datei vorzeigen oder weiterleiten.
Wiederverwendbares digitales Format: Einmal bezahlt, mehrmals nutzen.
Papierlos und ressourcenschonend: Ausdrucken und Versandumschläge nicht mehr erforderlich.

Kann ich die digital signierte PDF-Datei ausdrucken?

Die digital beglaubigte Übersetzung können Sie zwar ausdrucken, der Ausdruck besitzt allerdings keine Rechtskraft. Die Übersetzung mit qualifizierter elektronischer Signatur ist nur in elektronischer Form gültig. Wünschen Sie die beglaubigte Übersetzung klassisch auf Papier – in diesem Fall mit meiner eigenhändigen Unterschrift und mit meinem Stempel, sende ich Ihnen die gewünschte Anzahl per Post zu den bekannten Konditionen zu.

Was kostet die beglaubigte Übersetzung als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur?

Für die qualifizierte elektronische Signatur fallen keine Extragebühren an. Die eingesparten Druck- und Versandkosten werden mit den Kosten für die qualifizierte elektronische Signatur verrechnet. Sie zahlen nur den vereinbarten Preis für die eigentliche Übersetzung und wie gewohnt für jedes weitere Papierexemplar laut den Konditionen.

Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur?

Gern fertige ich für Sie eine beglaubigte Übersetzung zur Vorlage bei einer Behörde oder einem Amt. In den Sprachen Deutsch, Spanisch und Französisch bin ich Ihre direkte Ansprechpartnerin. Ich freue mich auf Ihre Anfrage!

Hinweis: Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob die Stelle, bei der Sie die beglaubigte Übersetzung abgeben müssen, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehene Datei anerkennt.

Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch/Deutsch-Spanisch oder Französisch-Deutsch? Schreiben Sie mir oder rufen Sie mich an!

Mein Name ist Adriana Netz und ich bin Übersetzerin für Spanisch, Französisch und Deutsch. Ich übersetze überwiegend Urkunden, Rechtstexte und Literatur aus dem Spanischen.

In meinem Blog Über den Schreibtischrand berichte ich von meinem Berufsalltag als Übersetzerin und greife dabei auch gern das Interessante, Schöne, Nervige und Skurrile auf, was sich neben meinem Schreibtisch so abspielt.

Die meisten Übersetzerinnen und Übersetzer, die Urkunden und andere Dokumente übersetzen, bieten auf ihrer Website „beglaubigte“ Übersetzungen an. Was darunter gemeint ist, wird allgemein verstanden, die Bezeichnung hat sich eingebürgert. Die Mehrheit der Kundinnen und Kunden sucht unter diesem Begriff nach einer „amtlich anerkannten Übersetzung“.

Selbstverständlich möchte ich gefunden werden, daher biete auch ich auf meiner Website „Beglaubigte Übersetzungen“ an und verweise damit auf solche, die von Gerichten, Ämtern und Universitäten anerkannt werden.

Doch der Reihe nach.

Was ist eigentlich eine Beglaubigung?

Bei der Beglaubigung einer Zweitschrift (auch Abschrift oder Kopie) wird die (wörtliche) Übereinstimmung mit dem Originaldokument bestätigt. Der Inhalt des Schriftstückes wird dabei nicht geprüft. Bei der Beglaubigung einer Unterschrift wird bestätigt, dass sie von einer bestimmten Person stammt. Nimmt ein Notar die Beglaubigung vor, spricht man von einer öffentlichen Beglaubigung. Eine amtliche Beglaubigung liegt hingegen vor, wenn eine Behörde, die ein Dienstsiegel führt, diese vornimmt. Siegelführende Behörden sind zum Beispiel Stadt-, Kreis- und Gemeindeverwaltungen, Behörden, Polizei, Gerichte oder öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen.

Wer welche Dokumente beglaubigen darf und in welchen Fällen eine öffentliche oder eine amtliche Beglaubigung gefordert wird, ist allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Es ist ein hochkomplexes Thema, doch für mein Anliegen genügt diese kurze Einführung.

Eine Beglaubigung ist allgemein eine Bescheinigung, dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt und dass eine Unterschrift von der angegebenen Person stammt.

Werden Übersetzungen beglaubigt?

Nun sind Übersetzungen aber keine Kopien und auch keine Unterschriften. Übersetzungen sind Übersetzungen.

In meiner Ermächtigung vom Landgericht Berlin heißt es, ich werde „ermächtigt, die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihr [also von mir] gefertigten Übersetzung einer Urkunde […] zu bescheinigen (§ 142 Abs. 3 Zivilprozessordnung). Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf die Bescheinigung, dass eine Abschrift mit der Urschrift übereinstimmt oder eine Ablichtung ein vollständiges Lichtbild der Urschrift ist.“

Heißt: Ich darf die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Übersetzung bescheinigen/bestätigen, Kopien beglaubigen darf ich aber nicht.

Übersetzungen werden nicht beglaubigt. „Beglaubigte“ Übersetzungen gibt es nicht.
Es gibt entweder bestätigte oder bescheinigte Übersetzungen oder aber beglaubigte Kopien.

Oft ist auch von einer öffentlichen oder amtlich anerkannten oder offiziell anerkannten oder gar beeidigten oder vereidigten Übersetzung die Rede. Das sind alles Umschreibungen, falsche Ableitungen oder gar Rückübersetzungen aus anderen Sprachen, in denen – übersetzt – andere Bezeichnungen als in Deutschland üblich sind. Die Vielfalt an Begrifflichkeiten zeigt nur, dass wir Übersetzerinnen und Übersetzer Aufklärungsarbeit leisten müssen, um das Thema für das Publikum transparenter zu machen.

Was macht eine bestätigte/bescheinigte Übersetzung aus?

Das Kernstück einer bestätigten/bescheinigten Übersetzung ist die sogenannte „Bestätigungsformel“. Meine lautet für Übersetzungen aus dem Spanischen ins Deutsche zum Beispiel so:

Die Richtigkeit und Vollständigkeit vorstehender Übersetzung aus der spanischen in die deutsche Sprache wird hiermit bestätigt.

Für Übersetzungen aus dem Französischen ändere ich dementsprechend die Sprachangabe. Anschließend erwähne ich, in welcher Form mir der Ausgangstext vorlag und in welcher er beigefügt wird und nenne mein Aktenzeichen. Gültig ist sie nur in ausgedruckter Form mit Datum, Unterschrift und – wo gesetzlich vorgeschrieben – Stempel. Als PDF mit elektronischer Signatur wird sie leider (noch) kaum anerkannt.

Für den genauen Wortlaut dieser Formel gibt es (zumindest in Berlin) keine Vorgaben, und da die Gesetzgebung für das Anfertigen von bestätigten Übersetzungen Ländersache ist, schon gar keine bundeseinheitliche Regelung.

Ermächtigt, vereidigt, beeidigt oder öffentlich bestellt?

Auch hat jedes Bundesland seine eigene Betitelung für die Urkundenübersetzerinnen und Urkundenübersetzer, was natürlich dafür sorgt, dass das Ganze für die Kundinnen und Kunden noch undurchschaubarer wird. Es gibt öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzer, ermächtigte Übersetzer, vereidigte Übersetzer usw. Ich selbst bin vom Landgericht Berlin ermächtigte Übersetzerin.

Wichtig zu wissen: Auch wenn die Bezeichnungen unterschiedlich sind, ist die damit einhergehende Befugnis laut § 189 Abs. 2 GVG (in meinem Fall die gerichtliche Ermächtigung) vor allen Gerichten des Bundes und der Länder gültig. Meine in Berlin bestätigten Übersetzungen werden somit deutschlandweit anerkannt.

Ob „öffentlich bestellter“, „vereidigter“, „beeidigter“ oder „ermächtigter“ Übersetzer:
Alle haben vor Gericht einen allgemeinen Eid abgelegt und sind befugt, bestätigte Übersetzungen anzufertigen.

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 werden meine bestätigten Übersetzungen auch in Spanien anerkannt – nur ist eventuell davon auszugehen, dass nicht jede spanische Behörde diese Verordnung kennt. Für Frankreich dürfte dies ebenfalls zutreffen, allerdings biete ich keine Übersetzungen ins Französische an. Für die Anerkennung im Nicht-EU-Ausland (in meinem Fall Hispanoamerika) ist in der Regel eine Überbeglaubigung/Legalisierung oder eine Apostille erforderlich. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Service-Portal Berlin.

Für mehr Transparenz

Angesichts der Vielfalt an Bezeichnungen für ein und dieselbe Sache wäre schon die Verwendung der korrekten Begriffe „Bestätigte Übersetzung“ und „Bescheinigte Übersetzung“ sehr hilfreich. Im Idealfall einigt man sich auf nur einen davon. Eine einheitliche Betitelung für die ohnehin bundesweit anerkannten Urkundenübersetzerinnen und Urkundenübersetzer würde ebenfalls dazu verhelfen, dass die Öffentlichkeit und vor allem unsere Kundinnen und Kunden besser verstehen, worum es bei unserer Dienstleistung überhaupt geht.

Beispiel aus dem Übersetzeralltag

Immer wieder werde ich gebeten, Kopien zu beglaubigen, Schriftstücke aufzusetzen oder Dokumente zu beurkunden. Das sind alles Tätigkeiten, für die nur Notare und andere öffentliche Stellen befugt sind. Allein dies zeigt deutlich, dass die Bezeichnung „beglaubigte Übersetzung“ irreführend ist, denken die Kundinnen und Kunden doch, dass wir befugt sind, „wie ein Notar zu beglaubigen“. Dabei sind wir Übersetzerinnen und Übersetzer „nur“ befugt, die Richtigkeit unserer eigenen Übersetzung zu bestätigen bzw. zu bescheinigen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.


Unter Beglaubigte Übersetzung oder einfach in den FAQ erfahren Sie beispielsweise, was eine bestätigte Übersetzung ausmacht, wer Übersetzungen bestätigen darf, wie der Ablauf ist usw.

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Mein Name ist Adriana Netz und ich bin Übersetzerin für Spanisch, Französisch und Deutsch. Ich übersetze überwiegend Urkunden, Rechtstexte und Literatur aus dem Spanischen.

In meinem Blog Über den Schreibtischrand berichte ich von meinem Berufsalltag als Übersetzerin und greife dabei auch gern das Interessante, Schöne, Nervige und Skurrile auf, was sich neben meinem Schreibtisch so abspielt.

Übersetzungen Deutsch-Spanisch und Spanisch-Deutsch / Kunden aus Argentinien
Quebrada de las Conchas, Valles Calchaquíes, Argentinien

Für mich als freiberufliche Übersetzerin im Home-Office hat sich in „Corona-Zeiten“ rein arbeitstechnisch im Grunde nichts geändert. Denn auch schon vor der Kontaktbeschränkung und dem #StayHome-Aufruf saß ich tagsüber meistens am Schreibtisch im häuslichen Arbeitszimmer (AZ). Und auch danach wird es wieder so sein – hoffentlich bald.

Früher habe ich jedoch viel mehr Kunden in meinem AZ empfangen als heute. Sie holten die übersetzten Urkunden persönlich ab und bezahlten in bar. Alles war schön. Doch das veränderte allgemeine Sicherheitsempfinden aufgrund der neueren Weltgeschehnisse ließ mich nicht unberührt. Irgendwann ging ich dazu über, möglichst keine persönliche Abholung zu vereinbaren und auch nicht mehr in Vorleistung zu gehen, weil ich zunehmend fürchtete, die Kunden würden gar nicht zur Abholung auftauchen, sodass ich am Ende umsonst gearbeitet hätte. Seitdem gilt bei Urkundenübersetzungen für Privatkunden Vorkasse per Überweisung und möglichst Lieferung der fertigen Übersetzungen per Post.

Allerdings erlebte ich in meinem AZ dem wahren Wortsinn nach „merkwürdige“ Begebenheiten – Dinge, die mir selbst nach Jahren in Erinnerung bleiben werden. Ich greife hier einige auf, die einen kleinen Einblick in den Berufsalltag einer Übersetzerin im Home-Office geben:

Windeln

Einmal kam eine Dame zur Abholung einer Urkunde mit ihrem kleinen Sohn. Wie das so ist, stellte sich auf einmal heraus, dass die Windel voll war. Kurzerhand und ohne viel Umschweife beschloss die Dame, den Boden meines AZ in einen Wickeltisch umzuwandeln. Alles Nötige hat „frau“ ja dabei, wenn der Nachwuchs mit dabei ist. Auf ihre eher rhetorische Frage hin, ob ich denn etwas dagegen hätte, schüttelte ich nur überrascht mit dem Kopf und schaute vorsichtshalber weg. Zum Glück hatte die Dame genügend Feuchttücher und eine Tüte mit.

Parfumwolke

Eines Nachmittags kam ein äußerst höflicher und sehr eleganter Kunde zu mir, der aus alten Zeiten zu stammen schien. Seine Art war sehr angenehm, wenn auch etwas ungewöhnlich. Unangenehm hingegen war die intensive Duftwolke nach seinem sicherlich teuren Parfum, die ihn umgab und die er hinterließ. Kaum hatte er sich verabschiedet, musste ich sämtliche Fenster aufreißen, um gründlich durchzulüften. Noch Tage später lag sein Herrenduft in der Luft.

Händeschütteln

Eine ältere Frau kam wegen der Übersetzung der Geburtsurkunde ihres zukünftigen Ehemannes. Er begleitete sie zwar, sprach jedoch kaum ein Wort. Bei der Verabschiedung sagte sie zu ihm: „Gib ihr (also mir) zum Abschied die Hand.“ Und zu mir gewandt sagte sie: „Wenn er in Deutschland leben möchte, dann muss er sich integrieren. Einer Frau die Hand zu schütteln, gehört dazu. Auch wenn die Männer in seinem Land es nicht tun.“

Argentinien/Tucumán

Ein Pärchen aus Tucumán/Argentinien holte sich die Übersetzung ihrer Abschlüsse ab, um in Berlin auf Arbeitssuche zu gehen. Da bei mir ein paar Monate später eine Argentinienreise in genau diese Gegend anstand, fragte ich sie nach Reisetipps. Nach Tucumán hatte ich schon immer gewollt, weil ich seit Kindheitstagen von der „Casita de Tucumán“ gehört hatte, das Gebäude, in dem die Unabhängigkeit der Vereinigten Provinzen des Río de la Plata (Vorläufer Argentiniens) von Spanien erklärt wurde.

Der Aussage des Pärchens nach war die Stadt an sich nichts Besonderes, doch da ich von Salta im Norden aus anreisen wollte, empfahlen sie die östliche Strecke über die Schlucht „Quebrada de las Conchas“ in den „Valles Calchaquíes“ (Kette zusammenhängender Täler am Ostabhang der Anden). Ursprünglich wollte ich die westliche Strecke über Cachí und den Kakteen-Nationalpark „Los Cardones“ nehmen.

Heute nach langer Zeit bin ich noch immer heilfroh über ihren Tipp. Auch wenn ich wegen meiner großen Liebe zu Kakteen bedauere, den Nationalpark verpasst zu haben, so möchte ich die Erfahrung nicht missen, stundenlang mit vor Verblüffung offenem Mund und vor Fassungslosigkeit lachend aus dem Wagenfenster zu schauen. Die Erfahrung anzuhalten, auszusteigen und voller Demut zu staunen. Die Schönheit dieser schroffen Naturlandschaft mit ihrer unglaublichen Farbpalette und diese unfassbare Weite waren einfach überwältigend.

Abschließend möchte ich versichern, dass ich die meisten Kundenbesuche als angenehm und bereichernd empfand (empfinde). Vor allem freu(t)e ich mich über argentinische Kundinnen und Kunden, mit denen ich ein kurzes Pläuschchen in „Argentinischem Spanisch“ – meiner eigentlichen Muttersprache – halten konnte (kann).

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Mein Name ist Adriana Netz und ich bin Übersetzerin für Spanisch, Französisch und Deutsch. Ich übersetze überwiegend Urkunden, Rechtstexte und Literatur aus dem Spanischen.

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In meinem vorigen Beitrag „Gendern I: Die Männlichkeit der Sprache“ habe ich kurz umrissen, worum es bei der sogenannten Genderdiskussion aus sprachlicher Sicht geht und welche Lösungsansätze es im Deutschen und Spanischen gibt. Eine verbindliche Richtlinie ist in absehbarer Zeit nicht in Sicht, zumindest keine, die alle Parteien zufriedenstellen würde. Im Gegenteil: Die Diskussion um die Ge­schlech­ter­ge­rech­tig­keit in der Sprache hat gerade erst begonnen, muss das Bewusstsein dafür vielerorts und in vielen Köpfen erst geschaffen werden.

Sachlichkeit als Lösungsansatz

Am Ende lautete mein Ansatz, eine gänzlich neutrale Sprache – ohne grammatikalische Geschlechter (oder nur mit dem Neutrum) – wäre vielleicht die beste Lösung. Hierzu wollte ich ein kleines, erstes Sprachexperiment wagen.

Der folgende Versuch soll als das verstanden werden, was es ist: eine gedankliche Spielerei. Mit Blick auf die aktuelle Diskussion ist mir bewusst, dass damit kein praktikabler Lösungsansatz für eine gendergerechte Sprache geliefert wird.

In meinen Augen sah es so aus, als laute das Gebot, die Dächer, Fenster und Fassadenelemente der Häuser in diesem Viertel so zu gestalten, dass beim Betrachten ein Gefühl des vollkommenen Durcheinanders aufkommt. Des absoluten Wirrwarrs. Oder eher des friedlichen Nebeneinanders? Denn das Aussehen wechselte abrupt, viele bunte Bilder wechselten sich ab, als stünde man vor einem sich drehenden Karrussell und ließe Boote, Pferde und Motorräder an sich vorbeiziehen. Wie herabfallendes Konfetti am Ende eines Fests oder durcheinandergeworfene farbenfrohe Kissen verschiedenartiger Muster auf einem Sofa. Wie ein ganzes spielbereites Orchester auf einem riesigen Podest.

Dieses abwechslungsreiche Häusermeer war ein mögliches Motiv für das Cover meines neuen Musikalbums. Ich griff nach dem Handy, um ein Foto zu machen. Bei diesem Panorama konnte ich mich auch endlich auf ein Genre für mein nächstes Werk festlegen. Das war bisher genau das Problem.

Denn das letzte Jahr war für mich alles andere als einfach gewesen. Aufgrund meines Leidens, das mein Lungenvolumen schwinden ließ, hatte ich das Saxophonspielen aufgeben müssen. Neben dem Mikrofon stand dafür jetzt in meinem Arbeitszimmer ein E-Piano. Das Talent dafür hatte ich, das Musizieren lag mir im Blut, egal auf welchem Instrument. Das kalte Metall, das Mundstück, das endlose Suchen nach dem perfekten Blättchen … das alles würde mir allerdings fehlen.

Im Auto rief ich das Studio an, das mich nach dem Ereignis nicht hatte fallen lassen. Genre und Covermotiv waren nun gefunden, und nach kurzem Überlegen fiel mir auch ein Motto ein, das zum Bild, zum Label und zu meinem Image passte und auch etwas über mein Publikum aussagte: Land des Miteinanders.

Auf meinem Gesicht und in meinem Herzen spürte ich ein Lächeln. Am Ende würde alles gut werden.

Zu Beginn des Experiments war ich selbst sehr neugierig auf das Ende, und ich finde, ohne grammatikalische Geschlechter (beziehungsweise nur mit dem Neutrum) lässt sich eine kleine Geschichte erzählen. Selbstverständlich ist sie verbesserungsfähig und wirkt hier und da gekünstelt. Im Schreibprozess fand ich es jedenfalls sehr interessant, wie die selbst auferlegte Einschränkung die Handlung in eine bestimmte Richtung schubste.

Wohin wohl diese Reise führen würde, wenn der Text durchweg weiblich oder männlich wäre?

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Mein Name ist Adriana Netz und ich bin Übersetzerin für Spanisch, Französisch und Deutsch. Ich übersetze überwiegend Urkunden, Rechtstexte und Literatur aus dem Spanischen.

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Sprache beeinflusst unser Denken. Und das Denken hat die Sprache beeinflusst. Früher war alles nicht so demokratisch, Männer hatten das Sagen, und so ist unsere männlich geprägte Sprache entstanden. So die Theorie.

Auf den ersten Blick ist die deutsche Grammatik bei Weitem nicht so auf das Geschlecht fixiert wie die romanischen Sprachen mit ihren männlichen und weiblichen Adjektiv- und Partizipendungen:

Spanisch: la mujer alta, el hombre alto — die große Frau, der große Mann
Französisch: les femmes sont allées, les hommes sont allés — die Frauen (Männer) sind gegangen

Auf den zweiten Blick jedoch spielt auch im Deutschen bei Adjektiven das Genus eine Rolle. Die Deutschlernenden hassen sie, die Adjektivdeklination: eine große Frau, ein großer Mann. Doch genug Grammatik, denn bei der aktuellen Diskussion geht es nicht um das grammatikalische Gefüge des Deutschen, sondern um Personenbenennungen im allgemeinen Sprachgebrauch.

Schon seit geraumer Zeit wird aufgrund der überwiegenden Männlichkeit der Sprache eine Genderdiskussion geführt. Die Forderung lautet: gendern, gendergerechte Sprache, inklusive Sprache, geschlechtergerechte Sprache. Doch was ist das?

Das generische Maskulinum

Definition

Das generische Maskulinum ist eine Personen- oder Berufsbezeichnung in der grammatisch männlichen Form. Generisch bedeutet, das Wort soll als allgemeingültiger Oberbegriff dienen: Eine Personengruppe, die sich aus allen Geschlechtern zusammensetzt, wird männlich bezeichnet. Zur Rechtfertigung der Allgemeingültigkeit wird behauptet, das Wort habe keinen Sexus. Es zeige das biologische Geschlecht nicht an.

Quelle: genderleicht.de

Wird in einem Text nur die männliche Form verwendet, entsteht in unseren Köpfen meist ein Bild, das oft der Realität oder den Absichten widerspricht:

  • Die Bergsteiger geraten in einen Schneesturm.
  • Die Piloten streiken.
  • Die Physiklehrer korrigieren Arbeiten.

Im ersten Moment denken die meisten automatisch an Männer, die das alles tun. Zwar wird heute in den meisten Fällen – in einer Fußnote oder bestenfalls zu Beginn des Textes – erklärt, dass auch Frauen und Personen des dritten Geschlechts oder ohne Geschlechterzuordnung selbstverständlich „mitgemeint“ sind, trotzdem fühlen sich diese nicht immer „gewollt angesprochen“, sondern nur aus politischer Korrektheit mitgemeint, schlimmstenfalls sogar nur „geduldet“. Dieses „Mitmeinen“ sei der Einfachheit und besseren Lesbarkeit des Textes geschuldet, da die Gendermaßnahmen ihn „unverständlich“ machen würden.

Vorschläge zum gendergerechten Schreiben (Gendern)

Um beide Geschlechter und auch diejenigen anzusprechen, die geschlechtsneutral oder geschlechtslos bleiben wollen, gibt es viele Vorschläge, bisher aber keine allgemeingültige Regel:

  • Neutrale Form: unsere Kundschaft statt „unsere Kunden“; unsere Leserschaft statt „unsere Leser“
  • Partizipialbildung: die Studierenden, die Arbeitenden, die Schlafenden
  • Gender-Stern: User*innen, Musiker*innen
  • Gender-Gap: User_innen, Musiker_innen
  • Binnen-I: UserInnen, MusikerInnen
  • Klammern: User(innen), Musiker(innen)
  • Schrägstrich: User/innen, Musiker/innen
  • Punkt: User.innen, Musiker.innen
  • Doppelpunkt: User:innen, Musiker:innen
  • Paarform: User und Userinnen, Musiker und Musikerinnen

Selbstverständlich erhebt diese Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Wie gendert das Spanische?

Spanische Substantive sind entweder männlich (el) oder weiblich (la), die Pluralendung lautet meist –os (männlich) oder –as (weiblich). Der neutrale, sachliche Artikel lo wird nur für Abstraktes verwendet: lo interesante (das Interessante)/lo divertido (das Lustige). Da sich auch Adjektive und Partizipien nach dem (grammatikalischen) Geschlecht richten, wird durchweg alles männlich oder weiblich dekliniert: la mujer alta ha sido mencionada/el hombre alto ha sido mencionado — die große Frau/der große Mann wurde erwähnt

Möchte man nun über eine Personengruppe sagen Alle wurden erwähnt, muss man im Spanischen wissen, ob es sich um eine reine Frauengruppe (Todas han sido mencionadas) oder um eine Männergruppe (Todos han sido mencionados) handelt. Besteht die Gruppe aus 99 Frauen und nur einem einzigen Mann, greift auch hier das generische Maskulinum. Doch auch im Spanischen wird der Ruf nach sprachlicher Gleichberechtigung immer lauter.

Endungen -es, -@s, -Xs

Damit alle angesprochen werden, setzt sich zum Gendern langsam die neutrale Endung –e im Singular und –es im Plural durch: Todes han sido mencionades. Im Schriftsprachlichen, vor allem in den sozialen Medien, sind die Endungen –@ oder –X im Singular und –@s oder –Xs im Plural sehr beliebt, aber auch sehr umstritten: Tod@s han sido mencionad@s oder TodXs han sido mencionadXs mag innovativ sein, eignet sich allerdings wegen der Schwierigkeit der Aussprache wirklich nur für die Schriftform. Oder es wird in der Aussprache der Endung -es gleichgesetzt: Todes han sido mencionades

Neutrales Pronomen elle statt el (er) oder ella (sie)

Darüber hinaus findet zur Bezeichnung einer dritten Person ohne Geschlechtszuweisung als Abgrenzung zum männlichen Personalpronomen el und dem weiblichen ella das neutrale Personalpronomen elle Einzug in den Sprachgebrauch.

Im Deutschen: neutrales Personalpronomen xier statt er oder sie

Für meine Übersetzung des Romans Die Wahrheit will nicht sterben von Paul Pen musste ich zum Thema Gendern näher recherchieren: Eine Romanfigur verwendet in innerem Monolog das im Spanischen vorgeschlagene neutrale Personalpronomen elle. Für die deutsche Übersetzung griff ich zurück auf das von Illi Anna Heger entwickelte Pronomen xier im Nominativ und xiem im Dativ. Zum Zeitpunkt der Übersetzung waren die unten genannten die drei gängigsten Pronomen im Deutschen. Darüber hinaus wollte ich auf die Notwendigkeit der Deklination im Deutschen hinweisen, die im Spanischen entfällt. Daher wandelte ich den spanischen Satz in der Übersetzung ein klein wenig um:

Spanischer Originalsatz
Incluso le enseñó el pronombre neutro que su colectivo prefería usar: Elle. Solo por solidaridad con elle, Audrey pensó en elegir la pastilla de color marrón oscuro de su padre.

Deutsche Übersetzung
Sie hatte ihr sogar mögliche deklinierbare Pronomen genannt um er oder sie zu ersetzen: xier, sier und hen. Aus Solidarität mit xiem dachte Audrey zunächst daran, die dunkelbraune Seife ihres Vaters zu benutzen.

Die Wahrheit will nicht sterben, Paul Pen, Edition M, 2019, ISBN 978-2496700053

Welche Lösung für gendergerechtes Schreiben?

Im Grunde ist die Lösung – rein theoretisch – ganz einfach: Die Sprache an sich muss neutral werden. Im nächsten Beitrag wage ich ein kleines, erstes Sprachexperiment, das als solches bitte verstanden werden soll: als eine kleine Gedankenspielerei.

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Mein Name ist Adriana Netz und ich bin Übersetzerin für Spanisch, Französisch und Deutsch. Ich übersetze überwiegend Urkunden, Rechtstexte und Literatur aus dem Spanischen.

In meinem Blog Über den Schreibtischrand berichte ich von meinem Berufsalltag als Übersetzerin und greife dabei auch gern das Interessante, Schöne, Nervige und Skurrile auf, was sich neben meinem Schreibtisch so abspielt.

Letztens kam eine Freundin vorbei. Wir plauderten über dies und das, zum Beispiel fiel uns auf, wie verschieden doch die Leute lachen. Sie kichern, gackern, glucksen oder brüllen, prusten, wiehern, sie kringeln sich vor Lachen oder lachen sich tot. Manche quieken sogar.

Da musste ich an einen Nachmittag denken, an dem ich müde und lustlos mit der U‑Bahn heimfuhr. Im allgemeinen Trott lief ich der Meute hinterher die Treppe hoch, als ich jemanden weiter hinten lachen hörte. An sich ist das ja nun nichts Außergewöhnliches. Viele Leute lachen in der Öffentlichkeit. Sei es zaghaft oder schallend und ohne jede Hemmung oder einfach nur vulgär.

Das Lachen dieser Frau war laut und unüberhörbar, aber auffallend anders. Kein ansteckendes Lachen in dem Sinne, dass man hätte unwillkürlich mitlachen müssen, vielmehr war es äußerst sympathisch, ehrlich, anziehend, rein … Prompt zauberte es ein Grinsen auf mein Gesicht. Mein Trübsinn war im Nu verflogen. Es lag an der Wärme, die ihr Lachen in den doch eher kalten U‑Bahn‑Gängen ausstrahlte. Diesem Lachen aus voller Seele hätte ich stundenlang strahlend zuhören können.

Auf dem Absatz blieb ich stehen und wühlte grundlos in der Tasche. In Wahrheit wartete ich, bis das Lachen näher kam. Ich musste unbedingt ein Gesicht dazu haben, wissen, wem es gehörte. Es war eine junge, ganz normale Frau, die die Modewelt als „Plus-Size-Model“ klassifizieren würde. Ich mochte sie vom ersten Moment an.

Am liebsten wäre ich ihr gefolgt, um sie anzusprechen und ihr zu sagen, dass sie mit ihrer herzlichen Art meinen Nachmittag gerettet hatte. Denn wer so lacht, kann nur ein liebenswürdiger Mensch sein.

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Mein Name ist Adriana Netz und ich bin Übersetzerin für Spanisch, Französisch und Deutsch. Ich übersetze überwiegend Urkunden, Rechtstexte und Literatur aus dem Spanischen.

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¡Hola!

Seit vielen Jahren bin ich als Leserin von deutsch- und spanischsprachigen Blogs unterwegs. Nun rufe ich meinen eigenen Blog ins Leben. (Laut Duden ist es der oder das Blog, ich bevorzuge der Blog.)

Im Laufe der Jahre gewann ich interessante Einblicke und lernte vieles dazu, nicht zuletzt wegen der erforderlichen Recherchearbeit für die Übersetzung von Texten zu den verschiedensten Themen. Die vielen Fragestellungen, Denkanstöße, Begebenheiten und Ärgernisse aus dem beruflichen, aber auch aus dem privaten Alltag sorgten dafür, dass Schicht für Schicht ein großer Gedankenberg angewachsen ist.

In meinem Blog Über den Schreibtischrand möchte ich aus diesem Gedankenberg etwas Greifbares machen; er soll sozusagen die Schädeldecke durchbrechen und zu etwas Lesbarem werden, damit Platz für Neues entsteht. Vor allem aber, damit Sie mich und meine Arbeit als Übersetzerin, die zweisprachig mit Spanisch und Deutsch aufgewachsen ist, besser kennenlernen.

Wir Übersetzerinnen und Übersetzer bearbeiten definitionsgemäß fremde Texte. Ein weiterer Aspekt, der mich zu diesem Blog bewogen hat, ist die Freude am Selberschreiben. Ich möchte das Interessante, Schöne, Nervige und auch mal Skurrile „zu Papier bringen“, das mich im Alltag begleitet – ob nun am Schreibtisch oder nicht.

Ihre Adriana Netz

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