Wenn es schnell gehen muss: Auf Wunsch erhalten Sie bei mir Ihre beglaubigte Übersetzung als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES). In diesem Beitrag erfahren Sie, was das bedeutet und welche Vorteile die digitale Signatur bringt.
- Gesetzliche Anforderungen für die amtliche Anerkennung einer Übersetzung
- Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur?
- Welche Anforderungen erfüllt die qualifizierte elektronische Signatur?
- Warum ist die qualifizierte elektronische Signatur für eine beglaubigte Übersetzung geeignet?
- Wie funktioniert die qualifizierte elektronische Signatur?
- Welche Vorteile bringt die qualifizierte elektronische Signatur?
- Kann ich die digital signierte PDF-Datei ausdrucken?
- Was kostet die beglaubigte Übersetzung als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur?
- Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur?
Gesetzliche Anforderungen für die amtliche Anerkennung einer Übersetzung
Laut den gesetzlichen Anforderungen muss eine von mir gefertigte beglaubigte Übersetzung meine Originalunterschrift tragen. Daher wird sie auf Papier ausgedruckt, von mir persönlich unterschrieben, mit meinem Stempel versehen und per Post verschickt. Eine PDF-Datei entspricht nicht diesen Anforderungen und hat daher mit Blick auf die Anerkennung von beglaubigten Übersetzungen keine rechtsverbindliche Wirkung. Es liegt im Ermessen der entsprechenden Stellen, ob sie die beglaubigte Übersetzung im PDF-Format akzeptieren oder nicht. Ist die digitale Datei allerdings mit meiner qualifizierten elektronischen Signatur versehen, ist sie auf jeden Fall rechtsgültig.
Statt auf Papier mit meiner eigenhändigen Unterschrift, können Sie die beglaubigte Übersetzung also auch oder nur digital per E-Mail im PDF-Format mit qualifizierter elektronischer Signatur erhalten.
Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur?
Eine qualifizierte elektronische Signatur ist eine nahezu fälschungssichere elektronische Unterschrift mit Gültigkeit im gesamten EU-Raum. Sie beruht auf einem qualifizierten Zertifikat und ist ebenso rechtsgültig wie eine handschriftlich geleistete Unterschrift. Sie erfüllt alle Anforderungen der eiDAS-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste, mit der einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste geschaffen werden. (eIDAS: electronic IDentification, Authentication and trust Services, in Deutschland auch IVT: elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen)
Welche Anforderungen erfüllt die qualifizierte elektronische Signatur?
- Sie ist der unterschreibenden Person eindeutig zugeordnet.
- Sie ermöglicht zweifelsfrei deren Identifizierung.
- Sie wird mithilfe einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit erstellt.
- Sie ist so gestaltet, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten in der Signatur erkennbar ist.
- Sie beruht auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Signaturen.
Neben der qualifizierten elektronischen Signatur (QES), die das höchste Maß an Sicherheit und Richtigkeit bietet, gibt es eine Stufe tiefer die fortgeschrittene elektronische Signatur, darunter die einfache elektronische Signatur. Je tiefer die Stufe, desto weniger Sicherheitsanforderungen muss die elektronische Signatur erfüllen.
Warum ist die qualifizierte elektronische Signatur für eine beglaubigte Übersetzung geeignet?
Die Verwendung der qualifizierten elektronischen Signatur für beglaubigte Übersetzungen ist möglich, da die elektronische Signatur eindeutig mir zugeordnet und ich somit als Unterzeichnerin des Dokuments identifiziert werden kann. Nachträgliche Veränderungen der Daten in der Signatur werden nämlich als solche erkannt. Wurde das PDF verändert, verliert die beglaubigte Übersetzung ihre Gültigkeit, da die Veränderungen eindeutig nicht von mir stammen.
Wie funktioniert die qualifizierte elektronische Signatur?
Die von mir angefertigten beglaubigten Übersetzungen unterschreibe ich digital mit dem Dienst sign-me. Anbieter ist das Unternehmen D-Trust, ein Unternehmen der Bundesdruckerei mit Sitz in Berlin. Beim Öffnen der Übersetzungsdatei, die Sie von mir per E-Mail erhalten haben, überprüft das verwendete Programm die elektronische Unterschrift auf dem Dokument und zeigt eine entsprechende Meldung an. Die beglaubigte Übersetzung liest sich wie gewohnt, neben meinem üblichen Beglaubigungsvermerk findet sich jedoch nicht meine handschriftliche Unterschrift, sondern die Information über die erfolgte qualifizierte elektronische Signatur. Beim Klick darauf erscheinen je nach verwendetem Programm Informationen zum Validierungsstatus der qualifizierten elektronischen Signatur und weiterführende Angaben zur Überprüfung der Unterschrift.
Welche Vorteile bringt die qualifizierte elektronische Signatur?
Gegenüber der ausgedruckten und per Post versandten Übersetzung bietet die mit qualifizierter elektronischer Signatur versehene Übersetzung einige Vorteile:
Kann ich die digital signierte PDF-Datei ausdrucken?
Die digital beglaubigte Übersetzung können Sie zwar ausdrucken, der Ausdruck besitzt allerdings keine Rechtskraft. Die Übersetzung mit qualifizierter elektronischer Signatur ist nur in elektronischer Form gültig. Wünschen Sie die beglaubigte Übersetzung klassisch auf Papier – in diesem Fall mit meiner eigenhändigen Unterschrift und mit meinem Stempel, sende ich Ihnen die gewünschte Anzahl per Post zu den bekannten Konditionen zu.
Was kostet die beglaubigte Übersetzung als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur?
Für die qualifizierte elektronische Signatur fallen keine Extragebühren an. Die eingesparten Druck- und Versandkosten werden mit den Kosten für die qualifizierte elektronische Signatur verrechnet. Sie zahlen nur den vereinbarten Preis für die eigentliche Übersetzung und wie gewohnt für jedes weitere Papierexemplar laut den Konditionen.
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur?
Gern fertige ich für Sie eine beglaubigte Übersetzung zur Vorlage bei einer Behörde oder einem Amt. In den Sprachen Deutsch, Spanisch und Französisch bin ich Ihre direkte Ansprechpartnerin. Ich freue mich auf Ihre Anfrage!
Hinweis: Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob die Stelle, bei der Sie die beglaubigte Übersetzung abgeben müssen, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehene Datei anerkennt.
►Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch/Deutsch-Spanisch oder Französisch-Deutsch? Schreiben Sie mir oder rufen Sie mich an!
Mein Name ist Adriana Netz und ich bin Übersetzerin für Spanisch, Französisch und Deutsch. Ich übersetze überwiegend Urkunden, Rechtstexte und Literatur aus dem Spanischen.
In meinem Blog Über den Schreibtischrand berichte ich von meinem Berufsalltag als Übersetzerin und greife dabei auch gern das Interessante, Schöne, Nervige und Skurrile auf, was sich neben meinem Schreibtisch so abspielt.